"Glückliche Ehen werden im Himmel geschlossen, aber auf Erden gelebt!" so der Volksmund. Ein wenig Bürokratie ist bei der
Eheschließung auch in Schliersee notwendig. Mit unserer Checkliste wollen wir Ihnen aber helfen, dass so wenig Aufwand wie nötig auf Sie zukommt. Hier unsere Checkliste:
-
Erkundigen Sie sich frühzeitig beim Standesamt an Ihrem Wohnort nach den notwendigen Unterlagen für die Anmeldung
der Eheschließung, die nach den persönlichen Verhältnissen der Verlobten sehr unterschiedlich sein können.
-
Nachdem Sie die Unterlagen besorgt haben, melden Sie die Eheschließung bei dem Standesamt an, in dessen
Bezirk wenigstens einer von Ihnen einen Wohnsitz hat; unter mehreren hiernach zuständigen Standesämtern haben Sie die Wahl.
-
Den Eheschließungstermin vereinbaren Sie bitte frühzeitig direkt mit uns.
-
Unabhängig von der Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung, die Sie beim Wohnsitzstandesamt entrichten, fällt auch eine
Gebühr für die Eheschließung in Schliersee an, die Sie neben den übrigen Kosten (beispielsweise für Stammbuch, Eheurkunden...) vor der
Eheschließung bezahlen müssen.
-
Für Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 70,-- € an.
Welche Unterlagen sind zur Anmeldung der Eheschließung nötig?
In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn Sie
beide noch nicht verheiratet waren bzw. noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten und volljährig
und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:
-
Neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate). Diese ist erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes und kostet 10,-- €.
-
Aufenthaltsbescheinigung,
ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie in Schliersee
mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird das Dokument beim Standesamt im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erstellt. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht. Die Aufenthaltsbescheinigung ist
für alle deutschen und alle ausländischen Staatsangehörigen erforderlich und nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige.
-
Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder. In die jeweilige Urkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt des Kindes erhalten, müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein (Gebühr
10,-- €).
-
Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
-
Bargeld für Gebühren (ca.
200,-- €).
In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in)
-
bereits einmal oder mehrmals verheiratet waren,
-
eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
-
nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert worden sind,
-
Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben,
-
Ihre letzte Ehe im Ausland geschieden worden ist,
-
gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,
-
bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet worden ist,
sollte zumindest einer der beiden Partner zur Auskunft persönlich bei uns vorsprechen (bzw. telefonisch mit uns
Kontakt aufnehmen). Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können. Bereits vorhandene, auch ältere
personenstandsrechtliche Dokumente und die Ausweise beider Partner sollten in jedem Fall zum Auskunftsgespräch mitgebracht werden.
Wenn Sie alle Unterlagen vorliegen haben, vereinbaren Sie bitte mit uns einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung
(früher "Aufgebot"), zu dem Sie beide bei uns vorsprechen müssen.